Psychotherapie

(nach dem Heilpraktikergesetz)

Individuelle Unterstützung auf Ihrem Weg.

Belastende Lebenssituationen, psychische Krisen oder anhaltende seelische Beschwerden können den Alltag erheblich beeinträchtigen. Im Rahmen einer Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz begleiten wir Sie mit einem individuellen, wertschätzenden und systemischen Blick dabei, Ursachen zu verstehen, neue Perspektiven zu entwickeln und persönliche Veränderungsprozesse zu fördern.

Je nach Anliegen kommen unterschiedliche wissenschaftlich oder therapeutisch etablierte Methoden zum Einsatz, darunter EMDR, Hypnose und Trauerbegleitung. Gemeinsam finden wir einen Weg, der zu Ihrer persönlichen Situation und Ihren individuellen Bedürfnissen passt.

Heike Bangert-Winkens

Heilpraktikerin (Psychotherapie)

EMDR

Belastende Erlebnisse oder traumatische Erfahrungen können lange nachwirken und den Alltag erheblich beeinflussen. EMDR (Eye Movement Desensitization and Reprocessing) unterstützt dabei, belastende Erinnerungen zu verarbeiten, emotionale Belastungen zu reduzieren und die eigene Stabilität nachhaltig zu stärken.

Hypnose

Hypnose ist ein bewährtes therapeutisches Verfahren, das den Zugang zu inneren Ressourcen erleichtern und Veränderungsprozesse unterstützen kann. In einem Zustand konzentrierter Aufmerksamkeit können festgefahrene Muster bearbeitet und individuelle Lösungen entwickelt werden.

Trauerbegleitung

Der Verlust eines nahestehenden Menschen oder einschneidende Veränderungen können tiefe Trauer auslösen und das Leben nachhaltig verändern. In der Trauerbegleitung bieten wir einen geschützten Raum, um Gefühle zuzulassen, den individuellen Trauerprozess zu begleiten und Schritt für Schritt neue Perspektiven für den weiteren Lebensweg zu entwickeln.

Kosten

60 Minuten

100,- €

Bezahlung in bar oder per EC-Kartenzahlung nach der Sitzung.

Wichtig: Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen und sind daher selbst zu tragen.

Ob eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung, Beihilfe oder eine private Zusatzversicherung möglich ist, klären Sie bitte vor Behandlungsbeginn direkt mit Ihrem Versicherer.